Strafzumessung in Deutschland und ihre Bedeutung für die Reform in China

  • Su JIANG

Abstract

Sowohl China, als auch anglo-amerikanische Staaten haben sog. Leitlininen der Strafzumessung in ihrem eigenen Rechtssystem geschaffen, um eine uneinheitliche und inkonsistente Strafzumessung zu vermeiden. Im Gegensatz dazu sind solche in Deutschland nicht vorhanden. Das System der strafrechtlichen Sanktionen in Deutschland erteilt den Richtern im Vorhinein eine größere Ermessensfreiheit, die sich durch einen weiten Rahmen der gesetzlichen Strafe und eine unbestimmte Frist der Sicherungsverwahrung auszeichnet. Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt zwar den Grundsatz der Strafzumessung vor, dieser Grundsatz ist jedoch sehr abstrakt. Mittels der Spielraumtheorie hat man versucht, den Grundsatz zu konkretisieren. Eine allgemeingültige Konkretisierung gelingt jedoch bis heute nicht. Aus diesem Grund verbirgt sich in der deutschen Strafzumessung das Risiko strenger und ungleichmäßiger Strafen. Die deutsche Strafzumessungspraxis der letzten 40 Jahre hat einen anderen Trend gezeigt: eine konsistente und von Milde geprägte Strafzumessung. Dieses Phänomen ist vor allem auf die historische Tradition, die politische Struktur, die konsequente Trennung von Politik und Justiz, den Mechanismus der Strafzumessung der Gerichte, die Prüfung der Strafzumessung der Berufungsgerichte und die Funktion der Sicherungsverwahrung als Sicherheitsventil zurückzuführen. Die deutsche Erfahrung zeigt, dass eine milde und konsistente Strafzumessung auch ohne Leitlinien für Strafzumessung verwirklicht werden kann. Um die Strafzumessung in China zu normieren, ist nicht nur die Vervollständigung der Leitlinie und des Verfahrens der Strafzumessung notwendig, sondern auch die Gestaltung einer systematischen Struktur zur Stützung der Strafzumessung wie in Deutschland.

Veröffentlicht
2017-01-17
Rubrik
Aufsätze