Das chinesische Grundbuchsystem und Grundbuchverfahren

  • Oliver Weber

Abstract

Ende des Jahres 2014 hat der Staatsrat der Volksrepublik China eine „Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien“ erlassen, woraufhin das zuständige Ministerium für Landesressourcen Mitte 2015 diesbezügliche „Detaillierte Ausführungsregeln“ folgen ließ.

Im Zusammenspiel mit weiteren Regelungen wurde so ein einheitliches System der Immobilienregistrierung geschaffen. Der Verfasser untersucht die Ziele der Verordnung sowie detailliert insbesondere die nun in den Ausführungsregeln aufgestellten Regelungen zum Grundbuch, Grundbuchamt und Eintragungsverfahren unter Berücksichtigung weiterer relevanter Vorschriften.

Insgesamt gelingt es demnach, durch die neuen Regelungen ein weitgehend vorhersehbares Grundbuchsystem zu schaffen, welches auch schwierige Detailfragen klar beantwortet. Dies führe allerdings auch zu einer stark von Einzelfallregelungen geprägten Normierung, die zwar für den Regelfall Rechtssicherheit schaffe, jedoch in den nicht geregelten Fällen Unsicherheiten über die grundbuchamtliche Praxis bestehen lasse. Der Verfasser regt zudem eine Konsolidierung von Verordnung und Ausführungsregeln an, um inhaltliche Redundanzen zu vermeiden und kritisiert den insgesamt stark verwaltungsrechtlichen Charakter des Grundbucheintragungsverfahrens.

Veröffentlicht
2017-04-27
Rubrik
Aufsätze